Segnung nichtstandesamtlich geschlossener Partnerschaften (heterosexuell und homosexuell)
Das Thema Homosexualität in der Synode H.B. 1992-1999
In der Generalsynode 1992hat ein evangelikaler lutherischer Synodale verlangt, daß das Problem „Homosexuelle und Kirche„ behandelt wird – in der Hoffnung, daß Homosexualität durch die Generalsynode als Sünde verurteilt werden würde. Die intensive Arbeit des Theologischen Ausschusses der Generalsynode hat dann eines der besten theologischen Stellungnahmen Europas zustandegebracht (1994). Dieses Papier setzt sich mit den spärlichen biblischen Belegstellen über die Homosexualität und den Ergebnissen der modernen anthropologischen Forschung auseinander. – Wir haben dieses Dokument im Heft 7/8-1994 veröffentlicht. Daraufhin wurden allen evangelischen Pfarrgemeinden in Österreich drei einschlägige Fragen zur Beantwortung vorgelegt. Von den 9 Pfarrgemeinden unserer Kirche haben 7 positiv geantwortet, eine ablehnend und eine neutral (1996). Diese Stellungnahmen unserer Pfarrgemeinden haben wir im Heft 10-1995 veröffentlicht. Trend aller dieser in den Gemeindevertretungen abgestimmten Stellungnahmen ist die Integration der homosexuellen Mitchristen und Mitchristinnen in das kirchliche bzw. gemeindlich e Leben.
Diese Integration hat sich in der Frage nach der Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften zugespitzt. In der Evang. Kirche A.B. wurde dieses Problem trotz bisheriger intensiver theologischer Arbeit mit Rücksicht auf konservative – evangelikal Gruppen – die allerdings auch im Gegensatz zum biblischen Gebot nicht die Todesstrafe für männliche Homosexuelle verlangen – hauptsächlich in Oberösterreich „aufs Eis „ gelegt. Eine lutherische Denkschrift zu „Bibel und Bekenntnis„ hatte die Lage auch nicht entspannt und außerdem „wolle man sich durch die organisierten Homosexuellen nicht dem Staat gegenüber instrumentalisieren lassen!“ (Dantine)
Wie seit 30 Jahren geht unsere Kirche in heiklen Fragen einen anderen Weg. Auf Grund der positiven Stellungnahmen unserer Pfarrgemeinden, hat der Oberkirchenrat H.B. der Synode H.B. 1998 die Zustimmung zur Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgeschlagen. Die Basis hat dem grundsätzlich zustimmt, aber als Voraussetzung die Erarbeitung von kirchenrechtlichen und liturgischen (Gottesdienstablauf für die Segnung) Richtlinie verlangt. Da der Oberkirchenrat H.B. zusammen mit den zuständigen Ausschüssen beauftragt wurde, legt er diese Richtlinien der kommenden Synode H.B. vor. Da ein Beschluß der Synode H.B. 1998 festgestellt hart, daß man wohl auch die Segnung heterosexueller Lebensgemeinschaften anbieten müsse, sieht der Antrag des Oberkirchenrat H.B. an die Synode beides vor.
Landessuperintendent HR Pfarrer Mag. Peter Karner Vorsitzender des Oberkirchenrat H.B.
Reformiertes Kirchenblatt 11/1999